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MARPOL
Dieser Eintrag stammt von LeichtMatrose Am 9.9.2011 @ 22:06 In Recht, Segelscheine | Keine Kommentare
Gemäß Regel 9 Abs. (I) von MARPOL Anlage V sind auf jedem Schiff von 12 oder mehr Metern Länge Aushänge über die anzuwendenden Vorschriften der Regeln 3 und 5 über die Beseitigung von Müll anzubringen.
Entsprechend § 1 e der neuen MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn
1. sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist und
2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantritt informiert worden sind.
Gemeinsam mit dem DMYV hat der Deutsche Segler-Verband ein solches Merkblatt entwickelt. Dieses können Sie
[1]
hier beim DSV
herunterladen und sollten es zukünftig an Bord haben. Ansonsten droht bei Kontrollen ein Bußgeld.
Quelle: www.dsv.org
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