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Themen rund um den Sportseeschifferschein SSS

 

Sportseeschifferschein: Anforderung an Yachten

Die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Prüfung zum Erwerb des Sportseeschifferscheins sind geändert. Die Anforderungen an das Radargerät lauten ab sofort wie folgt:

„Die Yacht muss über ein funktionsfähiges Radargerät verfügen. Es müssen Kollisionsgefahren erkennbar und Positionsbestimmungen möglich sein.“

Die früheren Anforderungen an das Radargerät im Hinblick auf bestimmte Möglichkeiten der Einstellung des Radarbildes wurden gestrichen, da moderne Breitband-Radargeräte über diese Möglichkeiten nicht mehr verfügen.

 

Sportsee-/Sporthochseeschifferschein: Formelsammlung

Für Prüfungen ab dem 1. Oktober 2011 ist nur die Formelsammlung, welche im Begleitheft Ausgabe 2010 abgedruckt ist, zulässig. Bewerber, die nicht über das Begleitheft Ausgabe 2010 verfügen, können ab dem 1. Oktober 2011 auf bisher noch unbestimmte Zeit in der Prüfung von der Prüfungskommission eine identische Formel-sammlung ausleihen.

 

 Quelle: www.dsv.org 31.05.2011



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