Traditionsschiffer


Für den Sportseeschiffer und Sporthochseeschifferschein gibt es die Möglichkeit den Zusatzeintrag Traditionsschiffer zu erhalten.
Er berechtigt zum Führen von Traditionsschiffen bis 55m Rumpflänge.
Hier die Richtlinien:

Richtlinien

zur Durchführung der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV)

vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2061; BGBl. I 1993, S. 228),

geändert durch die Verordnung vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3197),

im Hinblick auf den Erwerb der Zusatzeinträge

für die Traditionsschifffahrt und von

Befähigungsnachweisen zum Maschinisten

sowie die Erteilung von Ausnahmen von der Regelbesatzung

von Traditionsschiffen