Traditionsschiffer
Für den Sportseeschiffer und Sporthochseeschifferschein gibt es die Möglichkeit den Zusatzeintrag Traditionsschiffer zu erhalten.Er berechtigt zum Führen von Traditionsschiffen bis 55m Rumpflänge.
Hier die Richtlinien:
zur Durchführung der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV)
vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2061; BGBl. I 1993, S. 228),
geändert durch die Verordnung vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3197),
im Hinblick auf den Erwerb der Zusatzeinträge
für die Traditionsschifffahrt und von
Befähigungsnachweisen zum Maschinisten
sowie die Erteilung von Ausnahmen von der Regelbesatzung
von Traditionsschiffen